Senior Talents - Senior:innen im Tourismus
Wir brauchen Dich und Deine Erfahrung!
Möchtest Du im Ruhestand aktiv sein und eine sinnvolle Tätigkeit ausüben? In der Region Schladming-Dachstein bieten wir Dir als SENIOR TALENT die Möglichkeit, Deine Erfahrung und Fähigkeiten einzusetzen und gleichzeitig ein zusätzliches Einkommen zu erzielen.
Warum solltest Du Dich bewerben?
- Sinnvolle Arbeit: Finde eine Tätigkeit, die Dir Spaß macht und gleichzeitig einen positiven Beitrag leistet.
- Zusätzliche Einkommensquelle: Erhöhe Dein Pensionseinkommen durch eine Beschäftigung, die Dir Freude bereitet - stundenweise, in Teilzeit oder Vollzeit.
- Teil der Gemeinschaft: Bleibe aktiv und integriert in Deiner Region.
Egal welche Erfahrungen Du mitbringst – wir finden die passende Tätigkeit für Dich. Werde Teil unseres Teams im Tourismusbetrieb und unterstütze uns mit Deiner (Lebens-)Erfahrung.
Zuverdienst während der Pension
Welche Art von Pension wird bezogen?
Normale Alterspension
- unbegrenzter Zuverdienst möglich
- Pensionserhöhung durch zusätzliche Versicherungsbeiträge (besonderer Höherversicherungsbeitrag)
Männer: ab Vollendung 65. Lebensjahr
Frauen: geboren bis 31.12.1963 ab dem 60. Lebensjahr,
danach stufenweise Anhebung auf das 65. Lebensjahr
Vorzeitige Alterspension (Korridorpension, Schwerarbeiterpension, etc.)
- Zuverdienst max. bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2024: € 518,44 pro Monat)
- bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze → gänzlicher Wegfall der Pension!
- keine aufrechte Gewerbeberechtigung
- generell: keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung
- Besonderheiten bei Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspension – Anrechnungsbestimmungen!
Sozialversicherung
Bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2024: € 518,44 pro Monat) | Bei Bezüge über der Geringfügigkeitsgrenze |
---|---|
✔️ Unfallversicherung | ✔️ Unfallversicherung |
❌ Krankenversicherung | ✔️ Krankenversicherung |
❌ Pensionsversicherung | ✔️ Pensionsversicherung |
❌ Arbeitslosenversicherung |
- Entfall des Dienstnehmeranteils zur Pensionsversicherung (10,25%) für die laufenden Bezüge bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze
- begrenzt für die Jahre 2024 und 2025
- maximale Ersparnis: € 1.036,88 x 10,25% = € 106,28
-
generelle Halbierung der Pensionsbeiträge (sowohl Dienstnehmer- als auch Dienstgeberanteil) für erwerbstätige „Pensionsaufschieber“ (kein Pensionsbezug trotz Erreichen Regelpensionsalters)
-
Kürzung Ausgleichszulage bei Erzielung von Erwerbseinkommen neben dem Pensionsbezug
-
mehrere geringfügige Beschäftigungen oder geringfügige Beschäftigung und Vollversicherung: Pauschalbetrag KV, PV iHv 14,12%
Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer
Steuerprogression
Einkommen (2024) | Steuersatz (2024) |
---|---|
bis 12.816 Euro | 0 % |
bis 20.818 Euro | 20 % |
bis 34.513 Euro | 30 % |
bis 66.612 Euro | 40 % |
bis 99.266 Euro | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | 55 % |
- gemeinsame Versteuerung (Pension und Erwerbseinkommen) muss selber durchgeführt werden
Stammdaten
ASVG
kein DB, kein DZ, keine U-Bahnsteuer
KommSt: Ja
Gegenüberstellung Bruttogehalt in der Höhe von | |||
---|---|---|---|
Brutto | 500,00 | 1.000,00 | 1.500,00 |
Sozialversicherung | 0,00 | 48,70 | 120,52 |
Lohnsteuer | 0,00 | 0,00 | 21,52 |
Netto | 500,00 | 951,30 | 1.357,97 |
Sonstige Abzüge | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Auszahlungsbetrag | 500,00 | 951,30 | 1.357,97 |
Lohnnebenkosten | 22,84 | 213,60 | 320,40 |
Gesamtkosten | 522,84 | 1.213,60 | 1.820,40 |
Lohnnebenkosten
Mehrere geringfügige Beschäftigungen:
- bei Überschreitung 1,5fache Geringfügigkeitsgrenze → pauschale Dienstgeberabgabe von 19,4% der Beitragsgrundlage
Freiwilliger Einbehalt einer „fiktiven“ Steuer und Überweisung auf das Steuerkonto der Arbeitnehmer*innen.
Das heißt, dass Dein Arbeitgeber die Steuer beim monatlichen Lohn bereits abzieht und separat für Dich auf ein Konto einzahlt. Dann bleibt die große "Nachzahlung" am Jahresende für Dich aus und es wurde bereits erledigt.