Nützliche Infos für Dich 

Team Tourismus - sei dabei!

Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft ist eine der am stärksten wachsenden Zukunftsbranchen.
Sie bietet vielfältige und spannende Beschäftigungs-felder sowie sehr gute Karriere- und Spezialisierungs-möglichkeiten. 

Wusstest Du, dass ...
... es im Tourismus 12 Lehrberufe gibt?
... es über 90.000 Tourismus- & Freizeitbetriebe gibt? 
... es 2022 über 200.000 unselbstständig Beschäftigte in Beherbergung und Gastronomie gab?

Rot-Weiß-Rot Karte 

Die Rot-Weiß-Rot Karte ist ein Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungssystem, das es qualifizierten Drittstaatsangehörigen ermöglicht, in Österreich zu arbeiten. 

Änderungen durch die Reform: 

  • Schnellere und unbürokratische Verfahren
  • Erleichterung der Voraussetzungen 
  • Mehr Flexibilität bei temporären Beschäftigungen  

Beispiele, wer für eine RWR-Karte berechtigt ist, findest Du hier

Es gibt schnellere Verfahren bei der Antragsstellung und Erleichterung der Zulassungskriterien zum Erhalt der RWR-Karte: 

Stammmarbeiter/Stammsaisoniers: 

  • Stammsaisoniers, die beim AMS registriert sind, erhalten ungeachtet des Alters und Qualifikation, eine RWR-Karte.
  • Als StammmitarbeiterInnen gelten Saisonarbeitskräfte, die über zwei Kalenderjahre im selben Wirtschaftszweig als registrierte Stammsaisoniers mindestens sieben Monate pro Kalenderjahr beschäftigt waren. 
  • Die Stammsaisonierregelung wurde außerdem dahingehend geändert, dass künftig eine Beschäftigung in den jeweils vorangegangenen fünf Kalenderjahren für die Registrierung als Stammsaisoniers ausschlaggebend ist.
  • Darüber hinaus werden Stammsaisoniers, die sich aufgrund der alten Stammsaisonierregelung bis 30. April 2012 registrieren haben lassen und von den Betrieben noch immer als Saisonarbeitskräfte beantragt werden, hinsichtlich der zulässigen Bewilligungsdauer den „neuen“ Stammsaisoniers gleichgestellt. Die Anpassung der Regelung erleichtert auch die Einreise und den Aufenthalt der betroffenen Arbeitskräfte, weil im Falle einer durchgehenden Beschäftigung kein neuerliches Visum erforderlich ist.

Um die für das Zusammenwirken von Aufenthaltsrecht und Zugang zum Arbeitsmarkt komplexen Verfahrensschritte auf Seiten des Antragstellers besser zu koordinieren wurde die ABA–Unit „Work in Austria“ zu einer Servicestelle ausgebaut:

  • Unterstützung für Unternehmen und Antragsteller/innen mit mehrsprachiger und digitaler Information
  • Beratung bei der Einbringung von Anträgen auf RWR-Karten
  • Erhalt von Basisinformationen über die grundlegenden Rechtsvorschriften
  • Begleitung bei den einzelnen Verfahrensschritten

 

  • Um Einstiegsbarrieren zur RWR-Karte für sonstige Schlüsselkräfte (keine Mangelberufe) zu reduzieren, wurde das gesetzliche Mindestbruttoentgelt auf 50 % der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (für 2023 € 2.925 brutto/Monat) herabgesetzt.
  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung im Ausland muss einem inländischen Lehrabschluss bloß vergleichbar sein. Eine formale Gleichstellung mit inländischer Berufsausbildung ist nicht erforderlich (siehe Erlass GZ BMASK-435.006/0014- VI/AMR/7/2011 vom 28.6.2011). Auch Ausbildungen, die in einem Betrieb absolviert wurden, können berücksichtigt werden.
  • Englischkenntnisse werden Deutschkenntnissen gleichgestellt, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist.
  • Lehrabschlüsse werden bei Mangelberufen künftig mit Universitätsabschlüssen punktmäßig gleichgesetzt und damit aufgewertet.
  • Zukünftig wird die RWR-Karte um zusätzliche Punkte für Sprachen Spanisch, Französisch und Serbisch/Kroatisch/Bosnisch erweitert, wovon insbesondere Bewerber/innen im Tourismus profitieren werden.