Seniorinnen & Senioren im Tourismus

Senior Talents

© © Christine Höflehner
© © Christine Höflehner

Wir brauchen dich und deine Erfahrung!

Möchtest du im Ruhestand aktiv sein und eine sinnvolle Tätigkeit ausüben? In der Region Schladming-Dachstein bieten wir dir als Senior Talent die Möglichkeit, deine Erfahrung und Fähigkeiten einzusetzen und gleichzeitig ein zusätzliches Einkommen zu erzielen.

Warum solltest du dich bewerben?

  • Sinnvolle Arbeit: Finde eine Tätigkeit, die dir Spaß macht und gleichzeitig einen positiven Beitrag leistet.
  • Zusätzliche Einkommensquelle: Erhöhe dein Pensionseinkommen durch eine Beschäftigung, die dir Freude bereitet - stundenweise, in Teilzeit oder Vollzeit.
  • Teil der Gemeinschaft: Bleibe aktiv und integriert in deiner Region.

Egal welche Erfahrungen du mitbringst – wir finden die passende Tätigkeit für dich. Werde Teil unseres Teams im Tourismusbetrieb und unterstütze uns mit deiner (Lebens-)Erfahrung.

20.11.2024, Schladming, Steiermark, Österreich (Austria): Exklusiv für den Tourismusverband Schladming-Dachstein - Informationsveranstaltung Senior Talents im Hotel Falkensteiner. 
Fotocredit: Martin Huber | © Martin Huber

Wir informieren dich!

Herzliche Einladung zum Infonachmittag für zukünftige Senior Talents und Betriebe.

Mittwoch, 11. November 2026 | 14:00 Uhr
Hotel Falkensteiner in Schladming

Vor Ort wird auch Steuerberater Herbert Stocker informieren und für Fragen zur Verfügung stehen.

Wir freuen uns auf deine Anmeldung unter barbara.kirnbauer@schladming-dachstein.at

Das musst du wissen

Zuverdienst während der Pension

Welche Art von Pension wird bezogen?

Normale Alterspension

  • unbegrenzter Zuverdienst möglich
  • Pensionserhöhung durch zusätzliche Versicherungsbeiträge (besonderer Höherversicherungsbeitrag)

Männer: ab Vollendung 65. Lebensjahr
Frauen: geboren bis 31.12.1963 ab dem 60. Lebensjahr,
danach stufenweise Anhebung auf das 65. Lebensjahr

Vorzeitige Alterspension (Korridorpension, Schwerarbeiterpension, etc.)

  • Zuverdienst max. bis zur Geringfügigkeitsgrenze
    • bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze → gänzlicher Wegfall der Pension!
  • keine aufrechte Gewerbeberechtigung
  • generell: keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung
  • Besonderheiten bei Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspension – Anrechnungsbestimmungen!
  • generelle Halbierung der Pensionsbeiträge (sowohl Dienstnehmer- als auch Dienstgeberanteil) für erwerbstätige „Pensionsaufschieber“ (kein Pensionsbezug trotz Erreichen Regelpensionsalters)
  • Kürzung Ausgleichszulage bei Erzielung von Erwerbseinkommen neben dem Pensionsbezug
  • mehrere geringfügige Beschäftigungen oder geringfügige Beschäftigung und Vollversicherung: Pauschalbetrag KV, PV iHv 14,12%
Bis zur Geringfügigkeitsgrenze (€ 518,44 pro Monat) Bei Bezüge über der Geringfügigkeitsgrenze
✔️ Unfallversicherung
✔️ Unfallversicherung
❌ Krankenversicherung
✔️ Krankenversicherung
❌ Pensionsversicherung
✔️ Pensionsversicherung
❌ Arbeitslosenversicherung

Steuerprogression

  • gemeinsame Versteuerung (Pension und Erwerbseinkommen) muss selber durchgeführt werden
Einkommen (2026) Steuersatz (2026)
bis 13.539 €
0 %
über 13.539 € bis 21.992 €
20 %
über 21.992 € bis 36.458 €
30 %
über 36.458 € bis 70.365 €
40 %
über 70.365 € bis 104.859 €
48 %
über 104.859 € bis 1.000.000 €
48 %
über 1.000.000 €
55 %

Stammdaten

ASVG
kein DB, kein DZ, keine U-Bahnsteuer
KommSt: Ja

 
Gegenüberstellung Bruttogehalt in der Höhe von
Brutto
500,00
1.000,00
1.500,00
Sozialversicherung
0,00
48,70
120,52
Lohnsteuer
0,00
0,00
21,52
Netto
500,00
951,30
1.357,97
Sonstige Abzüge
0,00
0,00
0,00
Auszahlungsbetrag
500,00
951,30
1.357,97
Lohnnebenkosten
22,84
213,60
320,40
Gesamtkosten
522,84
1.213,60
1.820,40
Lohnnebenkosten

Mehrere geringfügige Beschäftigungen:

  • bei Überschreitung 1,5fache Geringfügigkeitsgrenze → pauschale Dienstgeberabgabe von 19,4% der Beitragsgrundlage

Freiwilliger Einbehalt einer „fiktiven“ Steuer und Überweisung auf das Steuerkonto der Arbeitnehmer*innen.

Das heißt, dass dein Arbeitgeber die Steuer beim monatlichen Lohn bereits abzieht und separat für dich auf ein Konto einzahlt. Dann bleibt die große "Nachzahlung" am Jahresende für dich aus und es wurde bereits erledigt.

Mitarbeiter Schladming-Dachstein | © Christine Höflehner

Du bist auf der Suche nach einem Job oder hast Fragen?

Dann melde dich sehr gerne bei

Barbara Kirnbauer
+43 660 6132017
barbara.kirnbauer@schladming-dachstein.at
oder fülle das Kontaktformular aus. 

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Jobs

für Senior Talents

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